Errichtung eines Mehrwohngebäudes
AntragstellerIn Lenz Wohnbau GmbH
AntragstellerIn Lenz Wohnbau GmbH
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren
GRATIS Verhütung
Karfreitag für ALLE
Polizei-kritischer Personalmangel
Transparenz im Parlament
Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
In der Schulgasse wird ein Halte- und Parkverbot in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 6.30 Uhr bis 14.00 Uhr für die Parkplätze nördlich des Vereinshauses (Grundstück Nr. 124 in KG Röthis) erlassen.
Das Halten und Parken auf den Parkplätzen südlich und östlich des Musikhauses / Café (Objekt Rautenastraße 29) ist jeweils von Montag bis Samstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr verboten. Ausgenommen sind Besucher des Musikhauses sowie des darin befindlichen Cafés.
Um künftig das Dauerparken zu verhindern, wird in der Schulgasse auf den Parkplätzen gegenüber und vor dem Vereinshaus ein nächtliches Parkverbot von 0.00 – 7.00 Uhr verordnet werden.
Zur Entgegennahme von Barzahlungen für die Gemeinde Röthis sind die Personen laut dieser Kundmachung ermächtigt.