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Bericht über die Verwendung der Finanzzuweisungen gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2023 und 2025

Mit den Kommunalinvestitionsgesetzen (KIG) 2023 und 2025 wurden den Gemeinden vom Bund finanzielle Zuschüsse für Investitionsprojekte zur Verfügung gestellt mit dem Ziel, kommunale Investitionen zu fördern und gleichzeitig die regionale Wirtschaft zu stärken.

KIG Förderungen
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Berichtspflicht gemäß § 3 KIG 2023
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Berichtspflicht gemäß § 3 KIG 2025
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Halte- und Parkverbot nördlich des Vereinshauses

In der Schulgasse wird ein Halte- und Parkverbot in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 6.30 Uhr bis 14.00 Uhr für die Parkplätze nördlich des Vereinshauses (Grundstück Nr. 124 in KG Röthis) erlassen.

Parkverbot Vereinshaus Berechtigungsschein Kiga
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Parkverbot Vereinshaus Berechtigungsschein Kiga - Beilage 1 Parkerlaubnis
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Halte- und Parkverbot Musikhaus

Das Halten und Parken auf den Parkplätzen südlich und östlich des Musikhauses / Café (Objekt Rautenastraße 29) ist jeweils von Montag bis Samstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr verboten. Ausgenommen sind Besucher des Musikhauses sowie des darin befindlichen Cafés.

Parkverbot Musikhaus
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nächtliches Parkverbot Schulgasse

Um künftig das Dauerparken zu verhindern, wird in der Schulgasse auf den Parkplätzen gegenüber und vor dem Vereinshaus ein nächtliches Parkverbot von 0.00 – 7.00 Uhr verordnet werden.

Verordnung nächtliches Parkverbot Schulgasse, Vereinshaus
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Auslosung Schöffen 2027-2028

Kundmachung 2026
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Volksbegehren zum Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn

Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“ wurde der Zeitraum vom 15. April 2026 bis 10. Juni 2026 festgesetzt.

Für die Eintragung ist das von der Landeswahlbehörde bereitgestellte Eintragungsformular zu verwenden.

Die Eintragung ist dem Bürgermeister der Gemeinde, in der die stimmberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz hat, innerhalb der Eintragungsfrist zu übermitteln. Sie kann auch im Gemeindeamt der Gemeinde, in der die stimmberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz hat, abgegeben werden.

Kundmachung Volksbegehren
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Eintragungsformular nach § 11Abs.3 L-VAG
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Entgegennahme von Barzahlungen

Zur Entgegennahme von Barzahlungen für die Gemeinde Röthis sind die Personen laut dieser Kundmachung ermächtigt.

Kundmachung Ermächtigung Entgegennahme von Barzahlungen
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Fahrverbot Schulgasse

In der Gemeindestraße „Schulgasse“ wird ab den Parkplätzen bei der Volksschule bis zur Einfahrt Kindergarten ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge im Sinne des § 52 lit. a. Ziff. 6 c StVO 1960 erlassen.

Vom Fahrverbot ausgenommen sind Berechtigte.

Diese Verordnung ist mit dem Straßenverkehrszeichen gemäß § 52 lit. a. Ziff. 6 c StVO 1960 „Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge“ und der Zusatztafel „Ausgenommen Berechtigte“ kundzumachen. Sie tritt gem. § 44 Abs 1 StVO 1960 mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft.

Verordnung Fahrverbot Schulgasse
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Beilage 1 Muster Berechtigungsschein Schulgasse
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Kundmachung Rechtswirksame Einbringung

Kundmachung Rechtswirksame Einbringungen Röthis
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