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Standesamt


Eheschließung

Sie haben den Partner fürs Leben gefunden und Sie trauen sich?

Gut, dann sind Sie bei uns genau richtig!

Mit dem Wunsch zu heiraten sind Sie nicht alleine. Jährlich geben sich ca. 90 Paare im Standesamt Röthis das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat der Gesetzgeber allerdings einige bürokratische Hürden gestellt.

Terminvereinbarung

Sobald Sie einen Wunschtermin für Ihre Hochzeit haben, einfach telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen und den Termin reservieren.
Max. 6 Monate vor der Hochzeit wird die Ermittlung der Ehefähigkeit (auch als Aufgebot oder Vorgespräch bekannt) gemacht. Dafür bitten wir um telefonische Terminvereinbarung, damit wir auch bestimmt Zeit für Sie haben und den Ablauf der Trauung in Ruhe besprechen können.

Wo und wann können Sie bei uns heiraten?

Die Trauungen in Röthis finden grundsätzlich im Trauungszimmer (Gemeindeamt, 2. OG) statt. Es besteht außerdem die Möglichkeit im Schlösslesaal (2. OG, hier wird eine zusätzliche Miete verlangt) zu heiraten.

Gerne nehmen wir Reservierungen für eine Trauung telefonisch entgegen.
Eine Terminanfrage über das Anfrageformular muss mindestens einen Monat vor dem Wunschtermin erfolgen.

Trauungen sind während den Öffnungszeiten und auch am Freitagnachmittag möglich. Samstags sind keine Trauungen möglich.

Agapen sind ausschließlich auf den Außenanlagen des Schössles möglich. Die Gebühr für eine Agape beträgt 80 Euro und wird dem Brautpaar verrechnet. Auch nicht angekündigte „Überraschungsagapen“ werden im Nachhinein in Rechnung gestellt.

Hier finden Sie eine Auflistung aller Standesämter in Vorarlberg und Informationen zu "Heiraten in Vorarlberg".

Dokumente

Welche Dokumente vorzulegen sind, kann je nach Sachlage sehr unterschiedlich und die Besorgung der Unterlagen manchmal auch sehr zeitaufwendig sein.
Informieren Sie sich daher unbedingt frühzeitig bei Ihrem Standesamt, welche Dokumente Sie für die Anmeldung mitbringen müssen.

Um Ihnen mitteilen zu können, welche Dokumente für die Eheschließung benötigt werden, sind folgende Informationen von beiden Verlobten erforderlich:

  • Wie lauten Ihre vollständigen Vor- und Familiennamen?

  • Wann und wo sind Sie geboren?

  • Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzen Sie?

  • Wo befindet sich Ihr Hauptwohnsitz?

  • Wie lautet Ihr aktueller Familienstand (ledig, geschieden, verwitwet, aufgelöste Verpartnerung)?

  • Wenn nicht ledig – wieviele Vorehen oder Verpartnerungen hatten Sie?

  • Wo fanden die Vorehen/Verpartnerungen statt und wo/wie wurden sie rechtskräftig aufgelöst?

  • Haben Sie gemeinsame Kinder? Wenn ja, Angabe von Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdaten.

  • Führen Sie einen akademischen Grad?

Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie da!

Kontakt:
Gemeinde Röthis, Standesamtsverband

Telefon:
+43 5522 45325 76

E-Mail:
standesamt@roethis.at


Trauungsraum

Der Trauungsraum befindet sich im 2. Obergeschoss und ist barrierefrei (Lift) erreichbar. Der Raum bietet Platz für 20 Sitzplätze.

Für genauere Informationen nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Kontakt;:
Gemeinde Röthis, Standesamtsverband

Telefon:
+43 5522 45325 76

E-Mail:
standesamt@roethis.at


Schlösslesaal

Für größere Hochzeitsgesellschaften (maximal 60 Sitzplätze) kann der Schlösslesaal kostenpflichtig gemietet werden. Der Saal befindet sich im 2. Obergeschoss und ist barrierefrei erreichbar.

Die Saalmiete beträgt 300 Euro.

Für weitere Informationen nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Kontakt:
Gemeinde Röthis, Standesamtsverband

Telefon:
+43 5522 45325 76

E-Mail:
standesamt@roethis.at


Todesfall

Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, gehört dies zu den schwersten Stunden im Leben der Hinterbliebenen. Zur Trauer kommen nach einem Todesfall auch noch zahlreiche organisatorische Fragen hinzu.

In Vorarlberg übernimmt in erster Linie das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen alle mit dem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten. In der Regel wird in Vorarlberg auch die Sterbeurkunde durch das Bestattungsunternehmen beim Standesamt beantragt.

Die Abmeldung einer verstorbenen Person mit Wohnsitz in Österreich findet automatisch im Zuge der Beurkundung statt. Zeitgleich wird auch das zuständige Bezirksgericht über den Sterbefall informiert. Der Auftrag für die Verlassenschaftsabhandlung wird vom Bezirkgericht einem Notar nach der jeweiligen Verteilungsordnung erteilt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Friedhof
Der Friedhof in Röthis wird von der Gemeinde verwaltet. Die entsprechende Friedhofsordnung finden Sie im untenstehenden Downloadbereich.
Die Gebühren für die Benützung der Grabstätten sowie der Bestattungsgebühren auf dem Friedhof Röthis sind hier abrufbar.

Kontakt:
Gemeinde Röthis, Standesamtsverband

Telefon:
+43 5522 45325 76

E-Mail:
standesamt@roethis.at


Urkunden

Personenstandsurkunden und Nachweise zu Personenstandsfällen (Geburt, Ehe, Tod) können seit Einführung des zentralen Personenstandsregisters (ZPR) bei jedem österreichischen Standesamt beantragt und ausgestellt werden.

Die Antragstellung ist durch Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird, möglich. Diese kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mittels Handy-Signatur) erfolgen. Für die Ausstellung sind ein amtlicher Lichtbildausweis oder der eventuelle Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses notwendig.

Einige Urkunden und Nachweise können in internationaler Form (10-sprachig) ausgestellt werden.

Wenn Sie im Ausland wohnen, kann Ihnen die jeweilige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) weiterhelfen.

Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig. Geburten ab 01.01.1939 sind in den Standesämtern beurkundet.

Kontakt:
Gemeinde Röthis, Standesamtsverband

Telefon:
+43 5522 45325-76

E-Mail:
standesamt@roethis.at