Fundamt

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Die häufigsten Funde sind Schlüssel, Handys und Geldtaschen. Funde, die nicht zugeordnet werden können, verbleiben ein Jahr beim Fundamt. Sollte sich der Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht melden, werden diese Funde öffentlich versteigert, einem karitativen Zweck zugeführt oder bei geringem Wert entsorgt.

Haben Sie etwas gefunden, das an Wert besitzt, sind Sie verpflichtet, dies beim Fundamt abzugeben. Sie haben Anspruch auf einen Finderlohn bzw. können einen Besitzanspruch geltend machen. Der Besitzanspruch wird dann wirksam, wenn sich der Eigentümer innerhalb eines Jahres nicht beim Fundamt meldet.
Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

Ausnahmen: Der Verlust von Führerscheinen, Zulassungsbescheinigungen, Kennzeichentafeln muss unverzüglich gemeldet werden.

Haben Sie einen Ausweis, eine Buskarte, eine Bankomat- oder Kreditkarte verloren, erhalten Sie beim Bürgerservice der Gemeinde Röthis eine Verlustbestätigung.

Bei verlorenen Gegenständen wie Kleidungsstücken, Schlüsseln, Uhren, Schmuck oder Ähnlichem bitten wir Sie, den Gegenstand möglichst genau zu beschreiben. So können wir rasch prüfen, ob ein entsprechender Fundgegenstand abgegeben wurde.

Wichtig: Wurden Gegenstände oder behördliche Dokumente gestohlen, muss der Diebstahl bei einer Polizeidienststelle angezeigt werden.

Sie können außerdem im österreichweiten Fundservice nachsehen, ob Ihr verlorener Gegenstand bereits als Fund erfasst wurde. Dort können Sie auch selbst eine Verlustmeldung erstellen.

Fundservice Österreich:
Fundservice Österreich – Verlustmeldung und Fundsuche

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