Rechtsauskunft/Legalisator

Legalisatorin

Eine Legalisatorin ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge oder Darlehensverträge, zuständig. Die Aufgabe der Legalisatorin ist die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrags.

Kontakt:
Legalisatorin Dr. Andrea Höfle-Stenech, LL.M.

E-Mail:
Hoefle-Stenech@advokaten.at

Telefon:
05522 78000

Notarberatung im Schlößle

Die Notariatskammer bietet immer wieder kostenlose Erstberatungen an. Die aktuellen Termine sind im Veranstaltungskalender ersichtlich.

Eine Anmeldung ist nötig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an den Bürgerservice.

Immobilienbewertung

Bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie kann die Bewertung durch einen Sachverständigen erfolgen.

Eine Übersicht aller gerichtlich beeideter Sachverständigen in Österreich finden Sie unter www.sdgliste.justiz.gv.at.