Die Baurechtsverwaltung ist für die Region Vorderland zuständig und hat ihren Sitz in Sulz. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zu sorgen.
Aufgaben:
Durchführung von Verfahren in erster Instanz (Baubewilligungen, Bauanzeigen, …)
Durchführung von Schlussüberprüfungen
Bürgerberatung in Bau(rechts)angelegenheiten
Durchführung baupolizeilicher Überprüfungen
Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie hier.
Kontakt:
Baurechtsverwaltung Region Vorderland
Adresse:
Hummelstraße 9
6832 Sulz
Telefon:
0552243124
E-Mail:
baurecht@vorderland.com
Die Gemeinde Röthis ist seit April 2023 Mitglied beim regionalen Bauamt mit Sitz in Rankweil, Hadeldorfstraße 47.
Das regionale Bauamt dient der zeitgemäßen gemeinsamen Erledigung von kommunalen Aufgabenbereichen wie Tiefbau, Hochbau, Raumplanung, Digitalisierung und Datenmanagement.
Kontakt:
Regionales Bauamt
Adresse:
Hadeldorfstraße 47
6830 Rankweil
Telefon:
+43 5522 405 1307
E-Mail:
infrastruktur@rankweil.at
Nach einem intensivem Planungsprozess mit dem Büro Falch, Tirol wurde der Bebauungsplan der Gemeinde Röthis überarbeitet und von der Gemeindevertretung beschlossen. Anschließend wurde dieser von der Vorarlberger Landesregierung genehmigt. Im Downloadbereich finden Sie den Bebauungsplan sowie die dazugehörigen Verordnungen.
Im Flächenwidmungsplan wird jedem Grundstück der Gemeinde eine Nutzung zugeordnet.
Der Flächenwidmungsplan gibt u.a. Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf oder nicht. Die Festlegung der Widmungskategorien basiert auf den Raumplanungszielen und Planungen des Landes und der Gemeinden. Wichtigste Grundlage für den Flächenwidmungsplan ist das räumliche Entwicklungskonzept.
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Der Flächenwidmungsplan darf nur aus wichtigen Gründen oder bei Änderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Änderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse geändert werden.
Der Eigentümer eines Grundstücks kann einen schriftlichen Änderungsvorschlag zum Flächenwidmungsplan beim Gemeindeamt einbringen. Der Antrag muss die gewünschte Widmung und eine Begründung enthalten. Im Rahmen eines Planungsgesprächs wird dann dieser Änderungsvorschlag mit dem Grundeigentümer besprochen und geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Änderung des Flächenwidmungsplans vorliegen.
Auf telefonische oder schriftliche Anfrage sind Auszüge vom Flächenwidmungsplan, eine Baugrundstücksbestätigung und Widmungsbestätigungen für die Immobilienertragssteuer der Gemeinde Röthis erhältlich.
Informationen zum Flächenwidmungsplan sind auch im Digitalen Atlas Vorarlberg abrufbar.
Baunutzung
Durch Verordnung der Gemeindevertretung kann ein Mindest- und Höchstausmaß der baulichen Nutzung festgelegt werden.
Im Gemeindegebiet der Gemeinde Röthis sind folgende Bemessungszahlen verordnet:
Baunutzungszahl
Bauflächenzahl
Bebauungsart
Geländeveränderung
Geschosszahl (teilweise auch Mindestgeschosszahl)
Höhe und Größe
Kontakt:
Gemeinde Röthis
Telefon:
+43 5522 45325
E-Mail:
gemeinde@roethis.at
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes und öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und damit zusammenhängende dingliche Rechte eingetragen werden.
Solche Rechte sind beispielsweise Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten und Reallasten. Eine Grundbuchseinsicht ist für jeden möglich. Einen Grundbuchsauszug erhält man beim Bezirksgericht, beim Notar oder im Internet. Für Röthis zuständig ist das Bezirksgericht Feldkirch in der Churer Straße 13, 6800 Feldkirch, T +43 5522 3020.
Weitere Informationen zu Grundbuch, Grundbucheintragung, Grundbuchseinsicht, Aufbau eines Grundbuchsauszugs etc. sind im Amtshelfer Grundbuch zu finden.
Legalisator
Ein Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge oder Darlehensverträge, zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrags. Zuständig für die Gemeinde Röthis ist Legalisator Kurt Breuß, legalisator.roethis@gmx.at
Grundverkehr
Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie der Grunderwerb durch nicht EU-Bürger sind genehmigungspflichtig. Rechte an einem Grundstück dürfen im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn die Genehmigung durch die Grundverkehrs-Landeskommission oder eine Bestätigung, dass keine Genehmigung benötigt wird (Negativbescheinigung), vorliegt.
Weitere Informationen: Grundverkehrsansuchen
Baugrundstücksbestätigung
Für den Erwerb einer Liegenschaft oder einer Wohnung auf einem als Baufläche gewidmetem Grundstück benötigt der Erwerber lediglich eine Baugrundstücksbestätigung für das Grundbuchsgericht (ausgenommen Nicht-EU-Bürger).
Kontakt:
Gemeinde Röthis
Telefon:
+43 5522 45325
E-Mail:
gemeinde@roethis.at
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 16.05.2022 den räumlichen Entwicklungsplan einstimmig genehmigt.
Der räumliche Entwicklungsplan (REP) formuliert die Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung der Gemeinde nun erstmals für das gesamte Gemeindegebiet in Form einer Verordnung. Er bildet die Grundlage für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung sowie weitere Konzepte und Maßnahmen der Gemeinde. Der Plan gibt somit den Rahmen für die künftige Siedlungsentwicklung der Gemeinde vor und ist das strategische Planungsinstrument der Gemeinde Röthis für die nächsten 10 bis 15 Jahre.
Weiterführende Informationen zum REP sind den untenstehenden Downloads zu entnehmen.
Die Regio Vorderland-Feldkirch widmet sich ebenfalls intensiv dem Thema der regionalen räumliche Entwicklungsplanung (regREK). Sämtliche Informationen zum regREK finden Sie hier.
Zur Neugestaltung und Erschließung von Siedlungsgebieten können bebaute oder unbebaute Grundstücke in der Weise neu (an)geordnet werden, dass sie nach Lage, Form und Größe für bauliche oder sonstige Nutzungen zweckmäßig gestaltet werden können und erschließbare Grundstücke entstehen.
Dies wird häufig bei Bauerwartungsgebieten gemacht. Diese Grundstücke haben oft eine Form und Größe, die für eine Bebauung nicht zweckmäßig ist (lange schmale Steifen).